Kosten der Inanspruchnahme eines Anwalts in Folge Unfall
Die Anwaltskanzlei Wollweber hat die Erfahrung gemacht, dass viele Unfall Geschädigte sich scheuen, sich nach einem Unfall in anwaltliche Beratung zu begeben, aufgrund des für sie unüberschaubaren "Kostenrisikos".
Die Problematik Kosten ist jedoch bei der Anwaltskanzlei Wollweber einfach zu überblicken.
Es gibt folgende Möglichkeiten:
- Sind Sie schuldlos in einen Unfall verwickelt, d. h. die Schuld an dem Unfall hat im vollen Unfange der Gegner, dann trägt auch er die Kosten der Inanspruchnahme des Anwalts im vollen Umfange. Diese Kosten des Anwalts in Folge Unfall werden der gegnerischen Haftpflichtversicherung seitens der Anwaltskanzlei Wollweber als Ihr Schadenersatzanspruch aufgegeben.
- Sollte jedoch eine Haftungsquote, d. h. auch ein eigenes Verschulden an dem Unfall möglich sein, benötigen Sie unbedingt eine umfassende und kompetente Beratung, d. h. Hilfe durch einen Anwalt.
In diesem Fall ist hinsichtlich der daraus resultierenden Kosten zwischen folgenden Situationen zu unterscheiden:
- Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, trägt die Kosten der Inanspruchnahme des Anwalts grundsätzlich die Verkehrsrechtsschutzversicherung. In diesem Falle führt die Rechtsanwaltskanzlei Wollweber sämtliche Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung.
- Wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, bietet Ihnen die Kanzlei Wollweber eine kompetente Erstberatung für 100,00 € netto an.
Die Anwaltskanzlei Wollweber hat die Erfahrung gemacht, dass viele Unfall Geschädigte, die meinen, dass sie die Kosten anwaltlicher Hilfe einsparen können, im Nachhinein feststellen mussten, dass sie einen weitaus größeren Schaden in Gestalt nicht eingeholter Beträge bei unrichtiger Bewertung der Sach- und Rechtslage in Folge des Unfalls davon getragen haben. Wahren Sie Ihre Rechte - nehmen Sie die angebotene Hilfe der Kanzlei Wollweber bei Abwicklung des Unfalls in Anspruch!
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