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BERATUNGSHILFE

Durch Beratungshilfe soll es Bürgern mit geringem Einkommen ermöglicht werden, sich außergerichtlich beraten zu lassen. Erforderlich dafür ist ein Antrag.

Um diese Beratungshilfe zu erhalten, ist es notwendig eine Vordruck für den Antrag auf Beratungshilfe auszufüllen und entweder beim Amtsgericht oder bei einem Rechtsanwalt direkt einzureichen.

Zu empfehlen ist es, diesen Antrag persönlich beim Amtsgericht in der Rechtsantragsstelle zu stellen, da dort unverzüglich nach Vorlage der Einkommensunterlagen des Antragstellers eine Entscheidung darüber ergeht, ob Beratungshilfe zu bewilligen ist.

Mit diesem sogenannten "Beratungshilfeschein" kann sodann anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden, für die der Rechtssuchende dem Rechtsanwalt nur noch eine Gebühr in Höhe von 10,00 € netto zuzuzahlen hat.

 
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