RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG
Die Rechtsschutzversicherung hat in den letzten Jahrzehnten einen nicht vorhergesehenen Aufschwung genommen - angesichts der Rechtsunsicherheit, die große Teile der Rechtsprechung erfasst hat und die eine vernünftige Kalkulation des Prozessausganges folglich unmöglich macht. Im Jahre 2000 haben bereits nahezu 50 % aller Deutschen über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.
Die Rechtsschutzversicherung ist eine Schadensversicherung, mit dem der Versicherer sich verpflichtet, dem Versicherungsnehmer den durch den Versicherungsfall entstandenen Schaden zu ersetzen. In der Praxis wird die Einholung der Deckungszusage unterschiedlich gehandhabt. Viele Versicherungsnehmer suchen den Rechtsanwalt schon mit einer schriftlichen Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung auf, andere überlassen die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer ihrem Rechtsanwalt.
Die Umsetzung der EWG Rechtsschutzversicherungsrichtlinien führte im Jahre 1990 zu einem wichtigen Grundsatz der freien Rechtsanwaltswahl in der Rechtsschutzversicherung. Dieser Grundsatz der freien Rechtsanwaltswahl findet sich auch in den Allgem. Rechtsschutzbedingungen.
Das bedeutet, dass jeder Versicherungsnehmer sich seinen Rechtsanwalt wählen kann und die Rechtsschutzversicherung keinen Anwalt vorschreiben kann. Rechtsanwältin Wollweber berät Sie gerne, inwieweit die jeweils konkret abgeschlossene Rechtsschutzversicherung den jeweiligen Schadensfall auch abdeckt. Auf Wunsch ist sie auch bei Einholung der Deckungszusage behilflich.
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