Viele Mandanten fragen sich zu Recht, wer im Fall einer Kündigungsschutzklage die Kosten tragen muss. Die gute Nachricht: Im Arbeitsrecht tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber das Kostenrisiko nur teilweise.
Im erstinstanzlichen Verfahren zahlen Sie lediglich die Kosten Ihres eigenen Rechtsanwalts.
Die Anwaltskosten der Gegenseite übernimmt grundsätzlich der Gegner selbst – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Das bedeutet: Selbst wenn Sie den Prozess verlieren, müssen Sie nicht auch noch die Kosten der Gegenseite tragen.
Die Höhe Ihrer eigenen Anwaltskosten richtet sich nach dem sogenannten Gegenstandswert, der sich in Kündigungstreitigkeiten an Ihrem dreifachen Monatsbruttogehalt orientiert und bei Leistungsklagen an der geltend gemachten Forderung.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, ist es noch einfacher:
Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt grundsätzlich die Kosten und wir stellen für Sie die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung.
Wir sorgen dafür, dass Sie jederzeit über alle Kosten transparent informiert sind – fair, nachvollziehbar und ohne versteckte Gebühren.