Kompetenz & Vertrauen

Seit mehr als 20 Jahren...

Das bedeutet insbesondere, dass Sie in der Kanzlei Wollweber grundsätzlich nur auf den Rechtsgebieten beraten und vertreten werden, auf denen Frau Rechtsanwalt Wollweber durch eine theoretische Ausbildung und ihr langjähriges praktisches Tätigwerden Fachanwaltsausbildungen erworben hat. Sie erhalten mithin kompetente Leistungen eines qualifizierten Anwaltes!

Richtiges Verhalten nach einem Unfall - Hilfe vom Anwalt

Lassen Sie sich anwaltlich beraten bzw. vertreten!

Viele Geschädigte nach einem Unfall verschenken ihr Geld, in dem sie versuchen, ihre Ansprüche selbst geltend zu machen oder dies z. B. den Werkstätten überlassen. Ihre Werkstatt mag noch so kompetent auf ihrem Gebiet sein, dort arbeitet jedoch kein Anwalt.

Wenn ein Unfall passiert, erhalten Sie durch die Rechtsanwalt Wollweber wie folgt Hilfe:

  1. Umfassende und kompetente Beratung zur Sach- und Rechtslage. Wir klären Sie darüber auf, welche Ansprüche Sie haben oder mit welchen Ansprüchen Sie ggf. von der Gegenseite rechnen müssen.
    Wir beraten Sie, welches der günstigste Weg für Sie ist, den Unfall abzuwickeln und zwar aufgrund der jeweils konkreten Umstände. Wir prüfen z. B. ob u. U. bereits jetzt die Einschaltung einer gegebenenfalls vorhandenen Kaskoversicherung sinnvoll ist oder nicht.

  2. Die Anwaltskanzlei Wollweber gewährt Ihnen Hilfe bei der Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche in Folge Unfall gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen der Schadensmeldung und übernehmen für Sie sämtlichen Schriftverkehr unmittelbar nach dem Unfall mit allen notwendigen Institutionen, sei es Akteneinsichtnahme in die polizeiliche Ermittlungsakte, Anschreiben an die gegnerische Haftpflichtversicherung oder Hilfe bei der Meldung des Schadens bei der eigenen Versicherung (Haftpflichtversicherung oder Kaskoversicherung).

  3. Wir vermitteln Ihnen unabhängige und objektive Sachverständige aus einem umfassenden Netzwerk von Spezialisten (siehe Unfallschadensbearbeitung), die den Ihnen entstandenen Schaden begutachten und objektiv bewerten.

  4. Wir können Ihnen kompetente Werkstätten, die sich der Schadensbehebung sofort annehmen, vermitteln, egal welches Fahrzeug Sie fahren. Die Anwaltskanzlei Wollweber kann Ihnen auch bei der Vermittlung eines Mietwagens behilflich sein.

  5. Sollten Sie Personenschaden durch einen Unfall davongetragen haben, beraten wir Sie darüber, in welchem Umfang Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung (wie z. B. Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden etc.) bestehen. Die Anwaltskanzlei Wollweber gewährt Ihnen Hilfe, diese Ansprüche optimal geltend zu machen.