
Kompetenz & Vertrauen
Seit mehr als 20 Jahren...
D.h. auch, dass Sie sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei wenden können, wenn Sie Fragen zu den voraussichtlich entstehenden Kosten haben - egal ob es Anwaltsgebühren oder Gerichtskosten sind. Wir sind gern bereit, eine Aufstellung der voraussichtlich anfallenden Kosten zu erstellen und Sie bezüglich der ggf. bestehenden Möglichkeiten der Kostenreduzierung, so z. B. durch die Inanspruchnahme von Beratungs- und Prozesskostenhilfe, zu beraten. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Einholung von Deckungszusagen gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung, sofern Sie dies wünschen.
Beratungshilfe
Durch Beratungshilfe soll es Bürgern mit geringem Einkommen ermöglicht werden, sich außergerichtlich beraten zu lassen. Erforderlich dafür ist ein Antrag.
Um diese Beratungshilfe zu erhalten, ist es notwendig eine Vordruck für den Antrag auf Beratungshilfe auszufüllen und entweder beim Amtsgericht oder bei einem Rechtsanwalt direkt einzureichen.
Zu empfehlen ist es, diesen Antrag persönlich beim Amtsgericht in der Rechtsantragsstelle zu stellen, da dort unverzüglich nach Vorlage der Einkommensunterlagen des Antragstellers eine Entscheidung darüber ergeht, ob Beratungshilfe zu bewilligen ist.
Mit diesem sogenannten "Beratungshilfeschein" kann sodann anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden, für die der Rechtssuchende dem Rechtsanwalt nur noch eine Gebühr in Höhe von 15,00 € netto zuzuzahlen hat.