Kompetenz & Vertrauen

Seit mehr als 20 Jahren...

Das bedeutet insbesondere, dass Sie in der Kanzlei Wollweber grundsätzlich nur auf den Rechtsgebieten beraten und vertreten werden, auf denen Frau Rechtsanwalt Wollweber durch eine theoretische Ausbildung und ihr langjähriges praktisches Tätigwerden Fachanwaltsausbildungen erworben hat. Sie erhalten mithin kompetente Leistungen eines qualifizierten Anwaltes!

Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

Rechtsanwalt Wollweber ist seit 1992 als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin tätig. Sie hat seitdem eine Vielzahl Mandate auf dem Gebiet des Verkehrs/Straßenverkehrs aus zivilrechtlicher Hinsicht geführt, aber auch eine Vielzahl von Verkehrsstrafverfahren und Ordnungswidrigkeitsverfahren betrieben.

Im Jahre 2005 wurde auch für das Gebiet des Verkehrsrechts die Qualifikation eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht eingeführt. Rechtsanwalt Wollweber ist Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht wird für die in Berlin ansässigen Anwälte von der Rechtsanwaltskammer Berlin und zwar mittels deren zuständigen Fachanwaltsausschusses für Verkehrsrecht verliehen.

Rechtsanwalt Wollweber ist die Vorsitzende des Fachanwaltsausschusses für Verkehrsrecht der Rechtsanwaltskammer Berlin und demzufolge mit dafür verantwortlich, dass nur Anwälte, die besondere theoretische Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Verkehrsrechts vorweisen, die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht verliehen bekommen.

Um zu gewährleisten, dass diese Aufgabe mit hoher Qualität durchgeführt wird, nimmt Rechtsanwalt Wollweber als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin selbst regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Verkehrsrechts teil.