Kompetenz & Vertrauen

Seit mehr als 20 Jahren...

Das bedeutet insbesondere, dass Sie in der Kanzlei Wollweber grundsätzlich nur auf den Rechtsgebieten beraten und vertreten werden, auf denen Frau Rechtsanwalt Wollweber durch eine theoretische Ausbildung und ihr langjähriges praktisches Tätigwerden Fachanwaltsausbildungen erworben hat. Sie erhalten mithin kompetente Leistungen eines qualifizierten Anwaltes!

Richtiges Verhalten nach einem Kfz-Unfall

Rechtsanwalt Wollweber hat in den vielen Jahren ihrer Tätigkeit als Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Verkehrsrechts immer wieder die Erfahrung gemacht, dass viele Unfallbeteiligte sich durch unbedachte Handlungen und Aussagen nach einem Kfz-Unfall selbst schaden.

Ein solcher Schaden durch eigenes Verhalten nach einem Kfz-Unfall kann sowohl in zivilrechtlicher aber auch in ordnungswidrigkeitsrechtlicher und sogar in strafrechtlicher Hinsicht eintreten.

 

Zur Meidung von Strafverfahren, beachten Sie nach einem Kfz-Unfall daher unbedingt folgendes:

  1. Nach einem Kfz-Unfall sind sie verpflichtet, am Unfallort zu verbleiben. Dies gilt auch dann, wenn Sie nicht unmittelbar Beteiligter des Kfz-Unfalls sind. Sie parken z. B. aus einer Parklücke aus, deswegen muss ein im Fließverkehr befindliches Fahrzeug ausweichen und verursacht dabei mit einem weiteren im Fließverkehr befindlichen Fahrzeug einen Kfz-Unfall. Auch wenn Sie nicht unmittelbar Beteiligter an diesem Kfz-Unfall der anderen Fahrzeuge sind, sind Sie dennoch verpflichtet, am Unfallort zu bleiben. Sollten Sie dies nicht tun, begehen sie Fahrerflucht und machen sich damit strafbar.
  2. Sind durch einen Kfz-Unfall Personen verletzt worden, sind Sie verpflichtet, erste Hilfe zu leisten. Auch wenn Sie dieses unerlassen, machen Sie sich strafbar wegen unterlassener Hilfeleistung.


Zur Vermeidung von Ordnungswidrigkeitsverfahren ist folgendes zu empfehlen:

  • Sind durch einen Kfz-Unfall nur Sachschäden entstanden und besteht keiner der Unfallbeteiligten auf dem Erscheinen der Polizei, besteht von Gesetzeswegen keine Pflicht, die Polizei zum Unfallort zu rufen. Nur wenn eine Unfallpartei auf der Hinzuziehung der Polizei besteht und Sie dennoch den Ort des Kfz-Unfalls verlassen, begehen Sie Unfallflucht.
  • Wenn sich jedoch beide Parteien einig sind, dass die Polizei nicht hinzu gerufen wird, reicht es aus, wenn sie vor Ort die Daten des Kfz-Unfalls wechselseitig aufnehmen und zwar in einem Unfallbericht. Es empfiehlt sich hier das Formular des europaweit gültigen Unfallberichts zu verwenden, wovon Sie stets mindestens zwei Exemplare im Auto haben sollten.


Rechtsanwalt Wollweber hat immer wieder die Erfahrung gemacht, dass gerade Personen, die einen Kfz-Unfall schuldhaft verursacht haben (z. B. durch Vorfahrtsverletzungen, durch Auffahren etc.) darauf bestehen, dass die Polizei verständigt wird, obwohl die unfallgeschädigte Partei eine entsprechende Forderung überhaupt nicht an sie herangetragen hat. Dies führt in der Regel zu der Konsequenz, dass durch eigenes Verhalten, mithin das Bestehen auf dem Rufen der Polizei, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Schadensverursacher eingeleitet wird.

Dies können Sie vermeiden, wenn Sie den Unfallbericht im Einvernehmen mit der geschädigten Partei ausfüllen und dem Geschädigten auf dieser Grundlage die Möglichkeit geben, seine Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung aus dem Kfz-Unfall geltend zu machen. Sie vermeiden damit ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und somit gegebenenfalls Punkte in Flensburg.


Zur Vermeidung von zivilrechtlichen Schäden ist folgendes zu empfehlen:

Wichtig ist, dass die Partei, die unverschuldet in einen Kfz-Unfall gerät, Beweise sichert. Versuchen Sie schnellstmöglich Passanten, die den Kfz-Unfall gesehen haben, nach deren Anschrift und Telefonnummer zu befragen oder andere Autofahrer, die den Kfz-Unfall beobachtet haben. Sichern Sie auch Beweise durch Fotografieren der Unfallsituation.

In der Regel ist eine derartige Beweissicherung, selbst wenn man die Polizei ruft, im Nachhinein nicht mehr möglich, da oft der Unfallort zwecks Aufrechterhaltung des fließenden Verkehrs, geräumt werden muss und so bei Eintreffen der Polizei die tatsächliche Kfz-Unfall-Situation nicht mehr vorhanden ist. Vermeiden Sie Entsprechendes durch Fotografieren der Kfz-Unfallsituation.

Rufen Sie bei Unsicherheiten einen Rechtsanwalt, der sich auf dem Gebiet des Verkehrsrechts spezialisiert hat, vom Ort des Unfallgeschehens aus an und lassen Sie sich möglichst noch vor Ort beraten, wie Sie sich in der jeweiligen Kfz-Unfall Situation verhalten sollen.

Gern können Sie sich auch an Rechtsanwalt Wollweber als Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden.