Kompetenz & Vertrauen

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Das bedeutet insbesondere, dass Sie in der Kanzlei Wollweber grundsätzlich nur auf den Rechtsgebieten beraten und vertreten werden, auf denen Frau Rechtsanwalt Wollweber durch eine theoretische Ausbildung und ihr langjähriges praktisches Tätigwerden Fachanwaltsausbildungen erworben hat. Sie erhalten mithin kompetente Leistungen eines qualifizierten Anwaltes!

Arbeitsrechtsberatung

Eine wesentliche Möglichkeit, um negative Konsequenzen arbeitsrechtlicher Entscheidungen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer zu vermeiden, ist die Arbeitsrechtsberatung. Grundsätzlich sollte sich jeder Arbeitnehmer, aber auch Arbeitgeber, sofern er mit einer arbeitsrechtlichen Problematik, insbesondere einer Kündigung eines Arbeitsrechtsverhältnisses konfrontiert wird, in Arbeitsrechtsberatung begeben.

Ein Arbeitnehmer, der Kenntnis davon erlangt, dass der Arbeitgeber gegen ihn arbeitsrechtlich - sei es mit einer Kündigung, einer Abmahnung oder auch mit einer Regressforderung - vorgehen möchte, sollte sich unverzüglich arbeitsrechtlich beraten lassen. Eine rechtzeitige Arbeitsrechtsberatung kann erhebliche Nachteile für den Arbeitnehmer vermeiden. Insbesondere kann so vermieden werden, dass ggf. Schriftstücke unterzeichnet werden, die sich im Nachhinein als äußerst ungünstig für den Unterzeichner herausstellen.

Eine nicht rechtzeitige Arbeitsrechtsberatung kann aber auch insbesondere für den Arbeitgeber mit negativen Folgen verbunden sein. So musste Frau Rechtsanwalt Wollweber im Rahmen ihrer langjährigen Tätigkeit immer wieder feststellen, dass Arbeitgeber Kündigungen - ohne vorherige qualifizierte Arbeitsrechtsberatung - aussprechen und dieses dann für die Arbeitgeber u. U. finanziell äußerst negative Folgen hatte. Eine Arbeitsberatung vor Ausspruch einer Kündigung verschafft dem Arbeitgeber Klarheit darüber, ob die von ihm beabsichtigte Kündigung wirksam ist und einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung standhält. Ggf. können Alternativvarianten erstellt werden, die ohne finanzielle Nachteile eine Lösung des vom Arbeitgeber der Kündigung zugrunde gelegten Problems ermöglichen.

Wenn sich erst im Kündigungsrechtsstreit herausstellt, dass eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung unwirksam ist, bedeutet dies in der Regel Zahlungsverpflichtungen aus Annahmeverzug gegenüber dem Arbeitnehmer. Dies kann je nach Dauer des Rechtsstreites einen Schaden bis zu mehreren tausend Euro für den Arbeitgeber bedeuten. Zur Vermeidung derartiger negativer Konsequenzen aus arbeitsrechtlichen Maßnahmen ist heute mehr denn je eine Arbeitsrechtsberatung erforderlich.

In derartigen Arbeitsrechtsberatungen werden Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber neben der Beratung zur sachlichen Problematik selbst grundsätzlich auch auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von bestehenden Rechtsschutzversicherungen für den konkreten Sachverhalt hingewiesen bzw. auf die Möglichkeit von Beantragung von Prozesskostenhilfe oder auf die Möglichkeit einer Anwaltsbeiordnung nach § 11a Arbeitsgerichtsgesetz - einer Besonderheit, die nur für den Arbeitsgerichtsprozess gilt und die auch Arbeitgebern offen steht. Ferner können Arbeitgeber in derartigen Arbeitsrechtsberatungen Unterstützung bei der Sozialauswahl vor Ausspruch von Kündigungen oder bei einer ggf. notwendigen Betriebsratsanhörung erfahren.

Ein häufiger Grund, dass Kündigungsrechtsstreitigkeiten zugunsten von Arbeitnehmern ausgehen, sind formale Fehler vor oder bei Ausspruch der Kündigungen, so z. B. Fehler bei der Betriebsratsanhörung.

Grundsätzlich ist hierbei darauf hinzuweisen, dass Anwaltsleistungen nicht kostenlos erfolgen dürfen, sondern gegen Anwaltsgebühren. Hierfür richtete die Vergütung sich bisher nach dem ab dem 01.07.2004 neu geltenden RVG. Seit dem 01.07.2006 sind hinsichtlich von Beratungen, so auch Arbeitsrechtsberatungen, grundsätzlich Honorarvereinbarungen zwischen Anwalt und Mandant zu schließen. Bei Arbeitsrechtsberatungen von Arbeitgebern wurde bereits in der Vergangenheit im Wesentlichen mit Honorarvereinbarungen gearbeitet.