Kompetenz & Vertrauen

Seit mehr als 20 Jahren...

Das bedeutet insbesondere, dass Sie in der Kanzlei Wollweber grundsätzlich nur auf den Rechtsgebieten beraten und vertreten werden, auf denen Frau Rechtsanwalt Wollweber durch eine theoretische Ausbildung und ihr langjähriges praktisches Tätigwerden Fachanwaltsausbildungen erworben hat. Sie erhalten mithin kompetente Leistungen eines qualifizierten Anwaltes!

Verkehrsrecht

Die Bedeutung des Verkehrsrechts hat, angesichts des zunehmenden Straßenverkehrs in den letzten Jahren, sehr stark zugenommen.

Rechtsanwalt Wollweber ist seit über 20 Jahren als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin tätig und ist berechtigt, den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen.
Zur Tätigkeit eines Fachanwalts für Verkehrsrecht gehört insbesondere:

  • Beratung auf dem Gebiet des Verkehrsrechts, des Verkehrsstrafrechts und Ordnungswidrigkeitenverfahrens;
  • Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Schadenersatzansprüchen aus Kfz-Unfall;
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Ordnungswidrigkeitenverfahren, z. B. Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Strafverfahren, z. B. Alkoholdelikte und Fahrerflucht.


Die sachkundige Bearbeitung eines Mandates als Fachanwalt für Verkehrsrecht erfordert umfassende Kenntnisse der damit zusammenhängenden zivilrechtlichen, als auch strafrechtlichen sowie ordnungswidrigkeitsrechtlichen Aspekte, aber auch auf dem Bereich des Versicherungsrechtes. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin sind daher auch fundierte Kenntnisse auf den Gebieten der Kraftfahrtversicherung, Haftpflichtversicherung und der Rechtsschutzversicherung notwendig, die Frau Rechtsanwalt Wollweber aufgrund der Tatsache, dass sie zugleich Fachanwalt für Versicherungsrecht ist, hat.

Rechtsanwalt Wollweber berät sie bei Übernahme eines Mandates als Fachanwalt für Verkehrsrecht z. B. darüber, ob es sinnvoll und erforderlich ist, die eigene Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen und ob und inwieweit die Rechtsschutzversicherung die entstehenden Kosten für die Übertragung des Mandates trägt.