Kompetenz & Vertrauen

Seit mehr als 20 Jahren...

Das bedeutet insbesondere, dass Sie in der Kanzlei Wollweber grundsätzlich nur auf den Rechtsgebieten beraten und vertreten werden, auf denen Frau Rechtsanwalt Wollweber durch eine theoretische Ausbildung und ihr langjähriges praktisches Tätigwerden Fachanwaltsausbildungen erworben hat. Sie erhalten mithin kompetente Leistungen eines qualifizierten Anwaltes!

Schweigerecht im Bußgeld- und Strafverfahren

Nach dem Gesetz ist niemand dazu verpflichtet, sich selbst zu belasten. Sie sollten als Betroffener bzw. Beschuldigter in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren keinesfalls irgendeine mündliche oder schriftliche Außerung gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft abgeben, ohne vorher einen Rechtsanwalt konsultiert zu haben. Denn häufig bringen Sie sich mit einer spontanen Äußerung ungewollt in Schwierigkeiten, weil eine unbedachte Äußerung protokolliert und Ihnen später entgegengehalten wird.

Dabei ist es in der Praxis gar nicht so einfach, einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat überführt zu werden. Gerade wenn technische Messverfahren oder Beobachtungen von Zeugen gegen den Betroffenen bzw. Beschuldigten ins Feld geführt werden, gibt es vielfältige Einwendungsmöglichkeiten, mit denen z. B. eine Einstellung von Ermittlungsverfahren oder der Wegfall eines Fahrverbotes erreicht werden kann. Hat der Betroffene bzw. Beschuldigte dagegen das Vergehen eingeräumt oder bei dem Versuch, sich herauszureden unglücklich formuliert, so können weitere Einwendungen in der Sache schnell ausgeschlossen sein.

Zum eigentlichen Tatvorwurf müssen grundsätzlich keine Angaben gemacht werden. Es obliegt aufgrund der gesetzlichen Unschuldsvermutung der Staatsanwaltschaft, einen Tatvorwurf nachzuweisen. Dagegen ist der Betroffene keineswegs dazu verpflichtet, seine Unschuld nachzuweisen. Die Ausübung dieses Schweigerechts ist auch mit keinen Nachteilen verbunden. Vielmehr ist es ausdrücklich unzulässig, aus dem Schweigen eines Täters irgendwelche Schlüsse zu ziehen. Sollte sich eine Stellungnahme ausnahmsweise als sinnvoll erweisen, so kann diese jederzeit bis zur Beendigung des Verfahrens nachgeholt werden.

In jedem Falle empfiehlt sich zur Vermeidung von Nachteilen, frühzeitig einen Rechtsanwalt zu konsultieren.