Kompetenz & Vertrauen

Seit mehr als 20 Jahren...

Das bedeutet insbesondere, dass Sie in der Kanzlei Wollweber grundsätzlich nur auf den Rechtsgebieten beraten und vertreten werden, auf denen Frau Rechtsanwalt Wollweber durch eine theoretische Ausbildung und ihr langjähriges praktisches Tätigwerden Fachanwaltsausbildungen erworben hat. Sie erhalten mithin kompetente Leistungen eines qualifizierten Anwaltes!

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist vom Grundgedanken her Schutzrecht des Arbeitnehmers. Da aber nur eine leistungsfähige Wirtschaft dem Arbeitnehmer im weitesten Sinne Schutz - basierend auf wirtschaftlicher Sicherheit - bieten kann, hat sich im Ergebnis einer 100jährigen Entwicklung des derzeit bestehenden Arbeitsrechtes ein Arbeitsrecht entwickelt, das die widersprüchlichen Interessen zwischen Wirtschaft und Arbeitnehmer ausgleichen soll und somit Teil des Wirtschaftsrechts im weitesten Sinne ist.

Da im Arbeitsverhältnis grundsätzlich eine menschliche Leistung erbracht wird und damit keine Ware gegen Geld ausgetauscht wird, muss das Arbeitsrecht den Notwendigkeiten und Forderungen der allgemeinen Sozialpolitik Rechnung tragen.
Im Interesse der Verwirklichung dieses Grundgedankens wird Ihnen durch unsere Kanzlei, insbesondere auf den folgenden Gebieten, fundierte Unterstützung angeboten:

  • Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im privaten und im kollektiven Arbeitsrecht, so bei der Erstellung von Arbeitsverträgen, Änderungsverträgen und Aufhebungsverträgen sowie Abfindungsvereinbarungen, der Erstellung von Interessenausgleichen und Sozialplänen sowie der Vorbereitung von Kündigungen unter Ermittlung der zutreffenden Kündigungsfrist.
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, so bei der Durchsetzung oder Abwehr von Vergütungsansprüchen und Schadenersatzansprüchen sowie in Kündigungsschutzverfahren (z. B. bei betriebsbedingter Kündigung) oder sonstigen Feststellungsverfahren.
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Arbeitgebern und Betriebsräten im Rahmen der Vorbereitung oder Durchführung von Beschlussverfahren.