Kompetenz & Vertrauen

Seit mehr als 20 Jahren...

Das bedeutet insbesondere, dass Sie in der Kanzlei Wollweber grundsätzlich nur auf den Rechtsgebieten beraten und vertreten werden, auf denen Frau Rechtsanwalt Wollweber durch eine theoretische Ausbildung und ihr langjähriges praktisches Tätigwerden Fachanwaltsausbildungen erworben hat. Sie erhalten mithin kompetente Leistungen eines qualifizierten Anwaltes!

Intransparente Kostenausgleichsvereinbarungen sind unwirksam

Seit geraumer Zeit werden Rentenversicherungen und Lebensversicherungen in Verbindung mit sogenannten Kostenausgleichsvereinbarungen angeboten. Neben dem eigentlichen Versicherungsvertrag unterzeichnen die Versicherungsnehmer dabei eine gesonderte Vereinbarung über Kosten des Versicherungsvertrages (Abschlusskosten und Einrichtungskosten). Dies hat regelmäßig zur Folge, dass der Versicherungsnehmer v. a. bei frühzeitiger Beendigung des Versicherungsvertrages (z. B. nach Widerruf, Anfechtung oder Kündigung des Vertrages) auf Zahlung dieser Kosten in Anspruch genommen wird. In Fällen, in denen noch kein ausreichender Rückkaufswert angespart wurde, sieht sich der Versicherungsnehmer dann einer horrenden Nachforderung des Versicherers ausgesetzt. Der Versicherungsnehmer bekommt also nicht nur nichts zurückgezahlt, sondern muss noch einen hohen Geldbetrag nachzahlen. Dieses Phänomen ist auch unter dem Begriff der Nettoschuldenfalle bekannt, weil die Gefahr der Nachzahlungspflicht durch den Laien nicht erkennbar ist.

Eine Regelung ist undurchsichtig und damit unwirksam, wenn nicht eindeutig erkennbar ist, dass im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Versicherungsvertrages Forderungen aus der Kostenausgleichsvereinbarung entstehen, die die Höhe des Rückkaufswertes überschreiten können. So urteilte das Landgericht Berlin (Urt. v. 22.11.2011 – 7 O 286/10) in dem von der Kanzlei Wollweber geführten Rechtsstreit.

Sind Sie einer Nachforderung des Versicherers ausgesetzt? Möchten Sie sich von der Kostenausgleichsvereinbarung oder dem gesamten Versicherungsvertrag lösen? Sprechen Sie die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei Wollweber an!