Kompetenz & Vertrauen

Seit mehr als 20 Jahren...

Das bedeutet insbesondere, dass Sie in der Kanzlei Wollweber grundsätzlich nur auf den Rechtsgebieten beraten und vertreten werden, auf denen Frau Rechtsanwalt Wollweber durch eine theoretische Ausbildung und ihr langjähriges praktisches Tätigwerden Fachanwaltsausbildungen erworben hat. Sie erhalten mithin kompetente Leistungen eines qualifizierten Anwaltes!

Bußgeldbescheid

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, müssen Sie auf alle Fälle zunächst auf die Einhaltung der Einspruchsfrist achten. Diese beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Wenn Sie Bedenken haben, dass der Bußgeldbescheid richtig ist - und in der Praxis stellt sich oft heraus, dass Bußgeldbescheide fehlerbehaftet sind - sollten Sie im Zweifelsfalle immer zunächst fristwahrend Einspruch einlegen oder sich innerhalb der Einspruchsfrist von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht diesbezüglich beraten lassen. Sollte sich tatsächlich herausstellen, dass der Bußgeldbescheid gerechtfertigt ist, kann der Einspruch jederzeit unproblematisch zurückgenommen werden. Wenn die Einspruchsfrist jedoch abgelaufen ist, wird auch ein fehlerhafter Bußgeldbescheid rechtswirksam. Sie müssen in diesem Falle neben der Geldbuße auch die sonstigen Folgen tragen, wie z. B. ein Fahrverbot antreten und die Punkte - je nach Schwere des Tatvorwurfes - werden in Flensburg eingetragen. Sollten Sie aus nachweisbaren nicht vertretbaren Umständen den Einspruch nicht rechtzeitig einlegen können (Sie erhalten z. B. einen Bußgeldbescheid während dessen Sie im Ausland verweilen), kann eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt werden. Es ist in diesem Fall immer zu raten, sich diesbezüglich von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht vertreten zu lassen.

 

Wahren Sie Ihre Rechte, lassen Sie sich beraten und gehen Sie fristgerecht gegen den Bußgeldbescheid vor. Eine entsprechende Überprüfung lohnt sich immer, zumal nach dem neuen Punktesystem schon bei 8 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.