Kompetenz & Vertrauen

Seit mehr als 20 Jahren...

D.h. auch, dass Sie sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei wenden können, wenn Sie Fragen zu den voraussichtlich entstehenden Kosten haben - egal ob es Anwaltsgebühren oder Gerichtskosten sind. Wir sind gern bereit, eine Aufstellung der voraussichtlich anfallenden Kosten zu erstellen und Sie bezüglich der ggf. bestehenden Möglichkeiten der Kostenreduzierung, so z. B. durch die Inanspruchnahme von Beratungs- und Prozesskostenhilfe, zu beraten. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Einholung von Deckungszusagen gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung, sofern Sie dies wünschen.

Kostenrisiko

Ein Rechtsstreit ist grundsätzlich immer mit Kosten verbunden. Sofern kein Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe besteht bzw. eine ggf. bestehende Rechtsschutzversicherung Deckungszusage für den Rechtsstreit erteilt hat, stellt sich für die Beteiligten zunächst die berechtigte Frage, welche möglichen Kosten auf sie zukommen werden, d. h. die Frage nach dem Kostenrisiko. Das Kostenrisiko hängt davon ab, wie groß die Chancen sind, den Rechtsstreit zu gewinnen oder zu verlieren, wobei der Grundsatz gilt: "Wer verliert zahlt die Kosten". Das Kostenrisiko wird darüber hinaus im Wesentlichen durch den Streitwert - als Grundlage für die Errechnung von Gerichtskosten und Gebühren der Rechtsanwälte – bestimmt.

Überschlägig kann man das Kostenrisiko in zivilrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten mit Hilfe des hier verlinkten Prozesskostenrechners ermitteln. In straf- oder bußgeldrechtlichen Angelegenheiten ist dieser Kostenrechner nicht anzuwenden, da dort andere Gebührentatbestände gelten. In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist der Kostenrechner eingeschränkt einsetzbar, da hier besondere Regelungen zu den Gerichtskosten und Anwaltskosten gelten. So trägt in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, z. B. in der ersten Instanz, jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Je nachdem, ob Sie sich in einem außergerichtlichen Rechtsstreit oder in einem gerichtlichen Rechtsstreit befinden, kann auf Grundlage des in dem verlinkten Rechner einzugebenden Streitwertes das jeweilige Kostenrisiko sowie darüber hinaus auch das Gesamtkostenrisiko - unter Einbeziehung der gegnerischen Anwaltskosten - überschlägig ermittelt werden. Das konkrete Kostenrisiko kann jedoch nur anhand der konkreten Gegebenheiten, insbesondere der jeweiligen Erfolgschancen und des jeweiligen Streitwertes geprüft und ermittelt werden. Insofern kann hinsichtlich der Richtigkeit und Vollständigkeit des Links und des darüber ermittelten Kostenrisikos keine Gewähr übernommen werden.

Gern steht Ihnen die Anwaltskanzlei Wollweber zur Verfügung, wenn Sie aufgrund Ihrer konkreten Daten das Sie betreffende Kostenrisiko konkret berechnet und diesbezüglich beraten werden möchten.