Kompetenz & Vertrauen

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Das bedeutet insbesondere, dass Sie in der Kanzlei Wollweber grundsätzlich nur auf den Rechtsgebieten beraten und vertreten werden, auf denen Frau Rechtsanwalt Wollweber durch eine theoretische Ausbildung und ihr langjähriges praktisches Tätigwerden Fachanwaltsausbildungen erworben hat. Sie erhalten mithin kompetente Leistungen eines qualifizierten Anwaltes!

Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht ist grundsätzlich Vertragsrecht und befasst sich mit den Rechten und Pflichten der Versicherungsnehmer und Versicherungen aus einem Versicherungsvertrag.

Die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag basieren im Wesentlichen auf den allgemeinen Versicherungsbedingen (AVB), dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und soweit in diesen keine Regelungen enthalten sind, auf den allgemeinen Vorschriften des BGB.

In den letzten Jahren hat sich herauskristallisiert, dass es zunehmend zu Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungen aus Versicherungsverträgen kommt.

Dies betrifft sowohl Versicherungsverträge aus den Bereichen der


Immer öfter wenden Versicherungen bei Geltendmachung von Ansprüchen der Versicherungsnehmer aus den Versicherungsverträgen ein, dass die Versicherten Pflichten (vorvertraglicher Art oder nach Eintritt des Versicherungsfalls – so genannte Obliegenheiten) verletzt haben, die bei den Versicherungen zu Leistungsfreiheit führen oder die Versicherungen sogar dazu berechtigen, den Versicherungsvertrag anzufechten, einen Rücktritt zu erklären und/oder zu kündigen.

Dies kann u. U. zu gravierenden Folgen bei den Versicherungsnehmern führen. Wenn z. B. eine private Krankenversicherung sich auf Leistungsfreiheit beruft mit der Begründung, es sei seitens des Versicherungsnehmers vorvertraglich eine Pflichtverletzung begangen worden (z. B. eine unrichtige oder nicht vollständige Eintragung hinsichtlich einer Vorerkrankung erfolgt), kann das fatale finanzielle Folgen haben.

Die Leistungsfreiheit der Versicherungen ist jedoch in der Regel an bestimmte Voraussetzungen gebunden, so z. B. die Kündigung des Versicherungsvertrages. Die Kündigungen wiederum, aber auch der Rücktritt oder die Anfechtung von Versicherungsverträgen sind jedoch in der Regel form- und/oder fristgebunden.

Es gilt also immer im Einzelfall zu prüfen, ob tatsächlich Voraussetzungen vorliegen, die zu einer Leistungsfreiheit bei der Versicherung führen. Frau Rechtsanwalt Wollweber hat die Erfahrung gemacht, dass die Versicherungsnehmer oft immensen Aufwand betreiben und umfangreichen Schriftwechsel führen, um die Versicherungen davon zu überzeugen, dass keine Leistungsfreiheit besteht. Häufig werden dabei jedoch versicherungsrechtliche Fristen nicht beachtet, so dass Ansprüche, bei denen zunächst tatsächlich keine Leistungsfreiheit bestanden hat, allein deshalb gegenüber den Versicherungen nicht mehr durchsetzbar werden.

Frau Rechtsanwalt Wollweber ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und berät und vertritt Sie gern in derartigen Rechtsstreitigkeiten.