Kompetenz & Vertrauen

Seit mehr als 20 Jahren...

Das bedeutet insbesondere, dass Sie in der Kanzlei Wollweber grundsätzlich nur auf den Rechtsgebieten beraten und vertreten werden, auf denen Frau Rechtsanwalt Wollweber durch eine theoretische Ausbildung und ihr langjähriges praktisches Tätigwerden Fachanwaltsausbildungen erworben hat. Sie erhalten mithin kompetente Leistungen eines qualifizierten Anwaltes!

Kosten der Inanspruchnahme eines Anwalts in Folge Unfall

Die Anwaltskanzlei Wollweber hat die Erfahrung gemacht, dass viele Unfall Geschädigte sich scheuen, sich nach einem Unfall in anwaltliche Beratung zu begeben, aufgrund des für sie unüberschaubaren "Kostenrisikos".

Die Problematik Kosten ist jedoch bei der Anwaltskanzlei Wollweber einfach zu überblicken.

Es gibt folgende Möglichkeiten:

  1. Sind Sie schuldlos in einen Unfall verwickelt, d. h. die Schuld an dem Unfall hat vollständig der Gegner, dann trägt auch er die Kosten der Inanspruchnahme des Anwalts grundsätzlich im vollen Umfang. Diese Kosten des Anwalts in Folge Unfall werden der gegnerischen Haftpflichtversicherung seitens der Anwaltskanzlei Wollweber als Ihr Schadenersatzanspruch aufgegeben.

  2. Sollte jedoch eine Haftungsquote, d. h. auch ein eigenes Verschulden an dem Unfall möglich sein, benötigen Sie unbedingt eine umfassende und kompetente Beratung, d. h. Hilfe durch einen Anwalt.
    In diesem Fall ist hinsichtlich der daraus resultierenden Kosten zwischen folgenden Situationen zu unterscheiden:

 

  • Wenn Sie eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung haben, trägt die Kosten der Inanspruchnahme des Anwalts grundsätzlich die Verkehrsrechtsschutzversicherung. In diesem Falle holt die Rechtsanwaltskanzlei Wollweber - wenn Sie es wünschen - die Deckungszusage von der Rechtsschutzversicherung ein.

  • Wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, bietet Ihnen die Kanzlei Wollweber eine kompetente Erstberatung für 100,00 € netto (eine halbe Stunde Beratung) an.

    Sollten Sie sich im Laufe der Beratung entscheiden, die Kanzlei Wollweber mit der Abwicklung Ihres Unfalls zu beauftragen, entfällt die Beratungsgebühr und es entstehen Gebühren für das außergerichtliche Tätigwerden, gem. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.



Die Anwaltskanzlei Wollweber hat die Erfahrung gemacht, dass viele Unfall Geschädigte, die meinen, dass sie die Kosten anwaltlicher Hilfe einsparen können, im Nachhinein feststellen mussten, dass sie einen weitaus größeren Schaden in Gestalt nicht eingeholter Beträge bei unrichtiger Bewertung der Sach- und Rechtslage in Folge des Unfalls davon getragen haben.

Wahren Sie Ihre Rechte - nehmen Sie die angebotene Hilfe der Kanzlei Wollweber bei Abwicklung des Unfalls in Anspruch!