Kompetenz & Vertrauen

Seit mehr als 20 Jahren...

Das bedeutet insbesondere, dass Sie in der Kanzlei Wollweber grundsätzlich nur auf den Rechtsgebieten beraten und vertreten werden, auf denen Frau Rechtsanwalt Wollweber durch eine theoretische Ausbildung und ihr langjähriges praktisches Tätigwerden Fachanwaltsausbildungen erworben hat. Sie erhalten mithin kompetente Leistungen eines qualifizierten Anwaltes!

Neues Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ab 01.01.2009

Das ab 01.01.2009 in Kraft getretene neue VVG wirft eine Vielzahl von rechtlichen Problemen und Fragen auf. So insbesondere die Frage: Was passiert mit den Altverträgen?
Für Bestandsverträge mit Abschluss bis zum 31.12.2007 galt bis 31.12.2008 das alte VVG weiter. Auch für diese Verträge gilt aber ab 01.01.2009 das neue VVG. Damit sind auch für diese Altverträge gravierende Änderungen eingetreten, wie insbesondere

 

  • leichte Fahrlässigkeit schadet dem Versicherungsnehmer nicht mehr
  • bei grober Fahrlässigkeit keine volle Haftung des Versicherungsnehmers, sondern nur noch quotale Leistungsfreiheit der Versicherung  entsprechend der Schwere des Verschuldens
  • bei vorsätzlicher Obliegenheitsverpflichtung ist die Kausalität Voraussetzung der Leistungsfreiheit


Die Versicherungswirtschaft hatte grundsätzlich die Möglichkeit, alte Versicherungsbedingungen auf neue Versicherungsbedingungen umzustellen. Dies ist jedoch zum größten Teil nicht erfolgt, mit der Folge, dass Klauseln in den alten Versicherungsbedingungen, die gegen das neue Versicherungsvertragsgesetz verstoßen, unwirksam sind, wobei der restliche Vertrag jedoch wirksam bleibt.
 
Haben Sie, wie die Vielzahl der Versicherungsnehmer noch Verträge mit alten Versicherungsbedingungen und beruft sich Ihre Versicherung auf Leistungsfreiheit aufgrund der alten Versicherungsbedingungen, sollten Sie sich unbedingt in anwaltliche Beratung begeben, um nicht auf Zahlungsansprüche zu verzichten oder unberechtigten Regressforderungen nachzukommen.
 
Frau Rechtsanwalt Wollweber als Fachanwalt für Versicherungsrecht berät und vertritt Sie diesbezüglich unter Zugrundelegung der aktuellsten Rechtsprechung zum neuen VVG.